Die Verwaltung des Sondereigentums

(des individuellen Eigentums eines jeden einzelnen Eigentümers in der WEG) ergänzt den Leistungsumfang der WEG-Verwaltung und kann wahlweise durch diejenigen Eigentümer in Anspruch genommen werden, die ihre Einheit vermietet haben oder vermieten wollen.
Der Verwalter des individuellen Sondereigentums kann, muss aber nicht, der WEG-Verwalter sein.
Es werden durch die Hausverwaltung - wie bei der Mietverwaltung - die Beziehungen zwischen den Eigentümern bzw. Vermietern auf der einen Seite und allen Vertragspartnern (z.B. Mieter und Versorgungsunternehmen) oder Behörden auf der anderen Seite geregelt.
Weitere Leistungen
Benötigen Sie einen Energiepass?
Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung, auch für Objekte, die wir nicht verwalten. Bitte sprechen Sie uns an, um zu klären, welche Daten wir von Ihnen brauchen.
Benötigen Sie nur eine Abrechnung?
Wir erstellen gern Ihre Betriebskostenabrechnung, auch für Objekte, die wir nicht verwalten. Bitte sprechen Sie uns an, um zu klären, welche Daten wir von Ihnen brauchen.

Bitte sprechen Sie uns an.

Wir erstellen Ihnen gern Ihr individulelles Angebot und erläutern Ihnen die Details und Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

Das Leistungsspektrum setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

1. Vertretung gegenüber Dritten

Mieterbetreuung
- Entgegennahme von Hinweisen und Problemen zum Haus bzw. zur Wohnung
- Schlichtung und Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den Mietern
- Durchsetzung der Hausordnung
- Kündigung und Räumung der Wohnung bei anhaltendem Zahlungsverzug oder anderen Vertragverletzungen
- Übergabe der Wohnung an neue Mieter
- Rücknahme der Wohnung vom Mieter und Sicherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mieträume

Behörden
- Selbständige Bearbeitung rechtlicher Vorgänge unter Berücksichtigung erforderlicher Formen und verbindlicher Fristen

Versorger und Dienstleister
- Angebotsprüfung und Auftragsvergabe
- Überprüfung vertragsgemäßer Leistungserbringung und Abnahme
- Überprüfung und ggf. Korrektur bestehender Versorgungsverträge zur Minimierung der Betriebskosten
- Abschluss von Verträgen, Kündigungen und Abgaben anderer Willenserklärungen im Namen der Objekteigentümer
- Wahrnehmung von Terminen
- Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen (z.B. Heizung, Fahrstuhl, Brunnen oder Stellplätze in Tiefgaragen)
- Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Gebäude sowie der Außenanlagen

Eigentümergemeinschaft
- Vertretung des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft
- Wahrnehmung der Eigentümerinteressen und Vertretung in der Eigentümerversammlung

2. Buchhaltung

Überwachung von Mieteingängen
- Überwachung termingerechter Mietzahlungseingänge
- Kontrolle der Zahlungseingänge bzgl. der korrekten Miethöhe (insbesondere bei mietvertraglich vereinbarten Staffelmieten)

Mahnungen
- Durchführung des kaufmännischen Mahnwesens
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (nach Absprache mit Ihnen)
- Aufbereitung und Abgabe des Vorganges an einen Rechtsanwalt (nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer)

Zahlungsverkehr
- Überprüfung aller eingehenden Rechnungen und Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
- Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten bei Versorgern und Behörden
- Benachrichtigung des Eigentümers bei Liquiditätsschwierigkeiten
- Überweisung der monatlichen Überschüsse an den Eigentümer

Betriebskostenabrechnungen
- Umlage der auf das Objekt anfallenden und umlagefähigen Lasten und Abgaben auf die Mietparteien
- Anpassung der Vorauszahlungen des Mieters innerhalb des laufenden Kalenderjahres

Abrechungen für den Eigentümer
- regelmäßige Datenaufbereitung, -zusammenstellung und Zusammenfassung (z.B. für Sie oder Ihren Steuerberater)

3. Sicherstellung der Mieterträge

Vermietung
- Beratung des Eigentümers bezüglich der Miethöhe
- Werbeaktivitäten für freie Wohnungen (z.B. Zeitungsannoncen, Internetanzeigen, Vermietungsschilder und –planen, Versand von Kurzexposés)
- freie oder frei werdende Einheiten werden automatisch von unserem System erkannt und Mietinteressenten angeboten (je nach Wunsch: per Post, Telefon, Fax oder eMail) Außerdem werden die Einheiten in die Ange-botsliste unserer Internetseite eingefügt (, in der sich täglich durchschnittlich ca. 150 Besucher über die freien Wohnungen, Laden- oder Büroflächen informieren)
- automatische Weitergabe an Makler, mit denen wir zusammenarbeiten (nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer)
- Prüfung und Auswahl der Mietinteressenten· Erstellung und Abschluss von Mietverträgen

Mietenanpassung
- Durchführung von Mieterhöhungen entsprechend rechtlicher Vorschriften unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegebenheiten

Zukünftig verfügbar

Derzeit arbeiten wir an einer Zugriffsmöglichkeit über das Internet auf unsere Daten zu Ihrem Objekt.
Hier sind u.a. folgende Abrufmöglichkeiten geplant: Buchhaltungszahlen, Statistiken, (bearbeitete und abgeschlossene) Vorgänge zum Objekt und den Mietverhältnissen, Vermietungsstand.
Alle Objekteigentümer erhalten natürlich nur zu ihren Objekten die Informationen.
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