Vermietung

Sie wollen sich verändern, Ihre Wohnung ist zu klein geworden oder Sie wollen mit Ihrem Büro den Kunden durch einen günstigeren Standort entgegenkommen?

Im Punkt Freien Einheiten sind unsere verfügbaren Wohnungen, Büros und Ladenflächen mit allen Daten aufgelistet.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen weitere Fragen beantworten und einen Termin zur Besichtigung vereinbaren können.
Auch über den anschließenden Ablauf – von der Einreichung Ihrer Unterlagen zur Erstellung des Mietvertrages bis zur Übergabe Ihrer neuen Wohnung – informieren wie Sie gern.

Ablauf der Vermietung

Die Entscheidung für eine Mieteinheit und der Abschluss eines Mietvertrages ist eine Handlung, die - zumindest vom Mieter - normalerweise selten vorgenommen wird, die aber entscheidende Bedeutung für den weiteren Lebensweg hat.
Für den Mieter zumutbar und für den Vermieter von ausschlaggebender Bedeutung ist daher die Sorgfalt, mit der die Regelungen, die in den Mietvertrag aufgenommen werden, vorher bedacht und die künftigen Vertragspartner sich gegenseitig prüfen müssen.
Die Schritte sind daher genau festgelegt.


1.) SIE HABEN SICH FÜR EINE WOHNUNG, EINEN LADEN ODER EIN BÜRO ENTSCHIEDEN
a) Wir benötigen eine vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft
b) Als Anlage hierzu muss von allen Vertragspartner eine beidseitige Kopie des Personalausweises vorliegen
Am besten ist hier die Übermittlung per Mail als JPG- oder PDF-Datei.
c) Gehaltsnachweis (bzw. Bescheid d. Rententrägers, ARGE, etc.) ist als Anlage beizufügen
Bei Bezug von Leistungen der ARGE o.ä. ist eine Abtretung unerlässlich.
Liegen diese Unterlagen vor, können wir mit der Erstellung des Mietvertrages beginnen.
Es ist jedoch bereits jetzt noch die im folgenden Punkt genannte Schufa-Auskunft zu beschaffen,
die in jedem Fall vor dem endgültigen Zustandekommen des Vertrages vorliegen muss.
d) Schufa-Auszug (max. 4 Wochen alt)
Diese kann später zusammen mit dem vom Mieter unterschriebenen eingereicht werden.
Vorher wird vermieterseitig der Vertrag nicht gegengezeichnet.
Die Schufa-Auskunft erhalten Sie: www.schufa.de, -> Ich bin...Verbraucher, -> Ich möchte...Auskunft)

2.) DIE UNTERLAGEN GEHEN BEI UNS EIN UND WIR ERSTELLEN DEN MIETVERTRAG
a) Wir erstellen den Vertrag nur, wenn mindestens die unter 1a - 1c genannten Unterlagen vorliegen
Der Mietvertrag wird nach unserem üblichen Muster erstellt. (siehe Formulare)
b) Mietvertrag wird erstellt und (ohne vermieterseitige Unterschrift) an Sie versandt

3.) DER MIETVERTRAG KOMMT VON IHNEN UNTERZEICHNET ZU UNS ZURÜCK
a) Spätestens jetzt muss die unter 1d genannte Schufa-Auskunft vorliegen.
Dann erhalten Sie ein vermieterseitig unterschriebenes Exemplar zurück
b) Die im Vertrag vereinbarten Vorleistungen müssen erbracht werden.
In der Regel ist das die durch den Mieter zu hinterlegende Mietkaution, manchmal auch die Zahlung der ersten Miete.
Der Vermieter hat gegebenenfalls die Veränderungen an der Mieteinheit vorzunehmen, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben.

c) Mieter und Hausverwaltung Fuest Immobilien einigen sich auf einen Übergabetermin.
Wir bemühen uns, dass dieser vor dem regulären Vertragsbeginn liegt, jedoch nicht mehr als 2 Wochen.
d) Für Mietvertragsabschlüsse, die durch uns - inkl. der erforderlichen Prüfung und der Vertragserstellung - abgewickelt werden,
berechnen wir dem Mieter ein Abschlussentgelt von 75,- Eur als Aufwandsentschädigung.

In Fällen, in denen sich Mieter und Nachfolgemieter darauf einigen, die Wohnung zu übernehmen,
behalten wir uns die Mieterauswahl und die letztliche Entscheidung darüber, wer die Einheit mietet, vor.
Bitte beachten Sie, dass eine Entscheidung und der Vertragsschluss erst erfolgt, nachdem alle Interessenten die Möglichkeit zu Besichtigungen hatten.
Copyright © Fuest Immobilien, Schwerin (2020) www.fuest-immo.de | Impressum